Forum der Larpmeystergilde
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Autor Thema: Korrekte Anrede  (Gelesen 7794 mal)
Magister Naryador
Baron Rowin von Wolfsstein
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« am: 28. September 2008, 15:53:43 »

Es hat sich auf den letzten Larps als sehr stimmungsvoll erwiesen, wenn die Adeligen, Magier und Geweihten
(seien es nun SCs oder NSCs!) korrekt angesprochen werden. Es bringt von der Atmosphaere extrem viel, und
es kostet den einzelnen auch nicht viel Mühe. Wer sich nicht sicher ist, kann sich ja auch einen Spickzettel
mitnehmen.  Zwinkernd

Die aventurisch korrekten Anreden sind also:
(Auszug aus: http://www.spornstein.de/download/titulaturen.pdf)

Herzog, -in:                                               Ew. Hoheit
Fürst, -in:                                                  Ew. Durchlaucht
(Land-)Graf, Gräfin:                                   Ew. Hochwohlgeboren
Baron, in:                                                  Ew. Hochgeboren
Baroness, Baronet (Kinder eines Barons)   Ew. Hochgeboren
Edle, -r                                                      Ew. Wohlgeboren
Junker, -in                                                 Ew. Wohlgeboren

Magister, -ra Magnus, -a                            Hochgelehrte(r) Magister/Magistra
Maga, -us extraordinaria, -us                      Ehrenwerte(r) Magistra / Magister
Maga, -us ordinaria, -us                             Magistra, Magister
Adepta, -us maior                                      Wohlgelehrte(r) Dame / Herr
Adepta, us minor                                       Gelehrte(r) Dame / Herr

Tempelvorsteher                                        Ew. Hochwürden
Zweifach Geweihte                                    Ew. Ehrwürden
Geweihte                                                   Ew. Gnaden
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Amina
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« Antwort #1 am: 28. September 2008, 16:18:59 »

Huhu: Baroness und Baronet sind erbberechtigte (erstgeborene) Kinder, die andern haben erst einmal den Titel Edle Dame/Edler Herr/Wohlgeboren für Adlige.

Für Viviane trifft das also zu, die Hochgeborene.. naja, die ist ja auch lang gewachsen.. Smiley
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Darian Hayando
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« Antwort #2 am: 28. September 2008, 19:23:08 »

Weil schon wieder die Geschwister des Herrscherpaares vergessen werden Zwinkernd :

Auf dem Heereslager haben wir uns mangels Quellennachweise darauf geeinigt, dass die Geschwister des Herrscherpaares die gleiche Anrede führen (ebenso wie die Kinder). Ich fände es etwas seltsam, wenn sich das jetzt auf dem 14er ändern würde. Außerdem gibt es weder für noch gegen eine solche (Geschwister-)anrede einen Quellenverweis.
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Der Wald kennt keinen Adel - auch der mächtigste Kaiser trägt seine Krone nicht höher als selbst der einfachste Baum.
Magister Naryador
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« Antwort #3 am: 28. September 2008, 19:26:38 »

Dann wäre des Kaisers Bruder "Kaiserliche Majestät"?
Erscheint mir reichlich unsinnig...

Wenn es wirklich keine Quellen gibt, würde ich Geschwistern
den nächst-niedrigeren Titel geben.
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Darian Hayando
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« Antwort #4 am: 28. September 2008, 19:48:56 »

Konkret ging es um 'Euer Hochgeboren' beim Baron. Und zugegeben, auf dem Heereslager hab ich aufgrund der arroganten Ader von Hagen sehr darauf gepocht als Hochgeboren angesprochen zu werden und jeden angefahren, ders nicht gemacht hat (Wir haben uns vor IT darauf geeinigt und bekanntgegeben). Jetzt fänd ichs ziemlich blöd, wenn ein Spieler, der aufm Heereslager war, mich aufm 14er Wohlgeboren titelt, nicht angefahren wird ('Oh, das letzte Mal hab ich mich getäuscht, tschuldigung). Da geht mir die IT-Logik flöten.  Bei Kaiserlicher Majestät wärs ein wenig dumm, zugegeben, da is es ohnehin geregelt Zwinkernd
« Letzte Änderung: 28. September 2008, 19:53:05 von Darian Hayando » Gespeichert

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« Antwort #5 am: 28. September 2008, 20:06:16 »

Halte ich eigentlich für falsch.
Wenn, wie Amina vorschlägt, ein Baron (um bei deinem Beispiel zu bleiben) zwei Kinder hat,
ist der Thronerbe "Hochgeboren" ist und der andere "Wohlgeboren". Dieser Unterschied
zwischen den Geschwistern kann ja schlecht auf einmal wegfallen, nur weil aus dem Erben
der neue Baron wird, oder? 

Vielleicht ist dein Baronsbruder einfach arroganter als ihm zusteht?  Zwinkernd
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Darian Hayando
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« Antwort #6 am: 28. September 2008, 21:52:45 »

Jaa, das würde ihm natürlich gut stehen  Grinsend

Einverstanden  Zwinkernd
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Amina
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« Antwort #7 am: 29. September 2008, 01:58:09 »

Der Punkt ist, das diese Anrede mE an den (erwarteten) Titel des  Barons gebunden ist. Nun wird aber beileibe nicht jeder Nachkomme eines Barons selber ein Baron und wie du schon sagst, Darian, nachträgliche Degradierung geht gar nicht. Daher wird vorher klein angefangen, wenn das zweite kind dann wieder erwarten doch Baron(et) wird, dann bekommt es auch den Titel.


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« Antwort #8 am: 29. September 2008, 07:32:25 »

Ich frag heute mal unseren Adelsexperten in der Arbeit, aber normalerweise führen Kinder von niederen Adeligen (also bis einschließlich Baron) zwar nicht immer den Titel (oft aber schon, sie haben halt kein Land) aber die Anrede des Standes in dem sie geboren sind, das gilt jedenfalls bis sie verheiratet sind (bei Mädchen).
Meist ist das auch bei höheren Adeligen so, allerdings haben im Hochadel die nachgeborenen Söhne einen eigenen Titel, da sie eine eigene Herrschaft besitzen oder verliehen bekommen. Diesen Titel können sie dann auch wieder vererben.

In der realen Geschichte war es auch so, dass die nachgeborenen Kinder den Titel nicht führen mussten, da die Umgebung wusste aus welchem Stand die Familie xy war. Der Oberfeldmarschall von xy wurde daher automatisch mit "gnädigster Baron" angesprochen, weil jeder wusste dass er aus einer Freiherrenfamilie stammt.

Es war übrigens auch nichts ungewöhnliches, dass es massenweise Grafen von xy gibt, die jeder oft nicht mehr besitzen als 3 Dörfer, einen großen Wald oder eine Hofmark!

Vom irdischen her würde ich also bis zu einer Eheschließung jedem Adelskind den Titel des Standes der Eltern zugestehen.



Edit: So ich habe jetzt gefragt und nachdem der entsprechende Archivar sehr amüsiert über den Grund meiner Wissbegierde war, folgendes herausgefunden. Man muss strikt trennen zwischen Stand und Titel. Der Stand der Eltern wird immer mitvererbt, die Anrede bleibt also gleich. Auch die nachgeborenen Kinder eines Barons haben also den Anspruch auf die entsprechende Anrede. Der Titel des Barons ist aber dem Erben vorbehalten.
Zur Verdeutlichung: Anrede des Barons "Euer hochgeborener (Herr) Baron" während die Anrede der Kinder "Euer Hochgeboren" ist. Deswegen ist der Bruder des Königs auch "königliche Hoheit", das "Majestät" ist in dem Fall ein Titel!
« Letzte Änderung: 29. September 2008, 15:32:28 von Binchen » Gespeichert

Ein Ziel von Bildung ist es zu merken, wenn jemand anderes Unsinn redet.
Amina
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« Antwort #9 am: 29. September 2008, 15:35:09 »

He du, das ist auch in Ordnung, das heißt man behält die Titel eine Genaeration lang, vererbt sie aber nur wenn man dann den Posten inne hat.. In Aventurien sind ja noch mal so viele Leute erbberechtigt wie bei uns üblich, da Frauen nicht ausgeschlossen sind. Wir haben das bei uns in der Spielrunde bisher halt immer so gehandhabt, dass man Wohlgeboren ist, bis man das Erbe antritt oder anderweitig einen höheren Titel bekommt. Meistens bekommen doch Nachgeborene erst mal ein Edlengut und sind dann eben Edle (Wohlgeboren). Aber andererseits kann man natürlich auch alle Kinder noch enschließen, aber deren Kinder dann nur bei Erbfolge..
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Darian Hayando
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« Antwort #10 am: 29. September 2008, 16:21:20 »

Juhuu!  Grinsend angel
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